Sachverhalt : Nach Erläuterung der Pläne durch Herrn Dipl.-Ing. Goltz wurde die Angelegenheit in der Sitzung des Verkehrsgremiums am 24.05.2005 mit folgendem Ergebnis behandelt: 1) Parkregelung Die Planentwürfe weisen ein Zonenhaltverbot entlang der Hauptstraße aus, wobei das Parken mit Parkscheibe innerhalb der markierten Flächen erlaubt werden soll. Die Pläne sehen derzeit eine Parkdauer von 1 Stunde vor, wobei der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und öffentliche Ordnung in seiner Sitzung am 30.05.2005 darüber entscheiden soll, ob die Parkzeit - entsprechend der auf dem Frouardplatz geltenden Anordnung - auf 2 Stunden festgesetzt wird. 2) Verzicht auf die Lichtsignalanlage an der Einmündung Hauptstraße / Rathausstraße Auf die Lichtsignalanlage an der Einmündung Hauptstraße / Rathausstraße soll verzichtet werden. Die Fußgänger werden – entsprechend Plan 3 - mittels Zebrastreifen über die Hauptstraße und die Rathausstraße geführt. Ein Fahrbahnteiler wird jeweils als Querungshilfe auf die bituminöse Fahrbahn aufgeklebt. Die vorhandenen Ampelanlage bleibt als Alternative erhalten und ermöglicht – bei Bedarf – die kostengünstige Wiederherstellung des vormaligen signalisierten Zustandes (- nach entsprechender Beseitigung der Querungshilfen und Markierungen -). 3) Beschilderung Frouardplatz Die auf Plan 3 an der Zufahrt zum Frouardplatz vorgesehene Beschilderung mit Zeichen 250 (= Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz „Anlieger frei" wird nicht ausgeführt. Die derzeitige Ausweisung/Beschilderung des Frouardplatzes als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich bleibt bestehen, d.h. die vorhandene Zonenbeschilderung (Haltverbotszone mit der Regelung, dass im Bereich der markierten Flächen mit Parkscheibe 2 Stunden geparkt werden darf sowie Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h) wird von der derzeitigen Zufahrt an den neuen Standort versetzt. Die im Plan 3 aus Richtung Marktstraße vorgesehene Zonenbeschilderung wird nicht aufgestellt, da die Marktstraße in Richtung Frouardplatz durch Poller abgesperrt ist. 4) Anlegung von Behindertenparkplätzen/Aufstellung von Fahrradständern Behindertenparkplätze sind derzeit u.a. auf dem Frouardplatz und auf dem Schotterparkplatz zwischen Hauptstraße und Vila-Verde-Straße vorhanden. Auf eine weitere Ausweisung von Behindertenparkplätzen entlang der Hauptstraße wird zunächst verzichtet. Die Standorte der vorgesehenen Fahrradständer werden nach Abschluss der Ausbaumaßnahme festgelegt. 5) Anbringung von Zusatzzeichen mit „Radfahrsymbol" An den Ausfahrten der Nebenstraßen auf die Hauptstraße werden an den Masten der vorhandenen Zeichen 205 (= Vorfahrt gewähren !) jeweils Zusatzsymbole angebracht, die auf den von links zu erwartenden Radverkehr hinweisen. 6) Mittelmarkierung auf der Hauptstraße Die Mittelmarkierung auf der Hauptstraße wird in einem Strich-/Lückeverhältnis 3 m / 3 m ausgeführt, um die Einheitlichkeit der Markierung auf der gesamten Länge der Hauptstraße zu wahren (- außerhalb von Knotenpunkten sehen die Richtlinien für die Markierung von Straßen ansonsten ein Strich- /Lückeverhältnis von 3m / 6m vor -). In Vertretung Hildebrand Beigeordneter ENDE 4\V\00360\begruend1.doc